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WIE BEKOMME ICH EINE VERORDNUNG?

 

 

Wenn Sie sich Sorgen wegen einer möglichen Sprach-, Sprech- Stimm- und Schluckstörung machen, wenden Sie sich an einen Arzt Ihres Vertrauens (Hausarzt, Kinderarzt, HNO, Neurologe usw.) Dieser kann Ihnen eine Heilmittelverordnung ausstellen. 

 

WER BEZAHLT DIE LOGOPÄDISCHEN LEISTUNGEN?

 

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten zu 100%. Bei Patienten/innen über 18 Jahren fällt eine Zuzahlung von 10% plus 10 € Verordnungsgebühr pro Verordnung an. Diesen Betrag tragen Sie selbst. Geringverdiener und Arbeitslose können einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen, um sich von den Zuzahlungskosten befreien zu lassen. Sollten Sie über einen Befreiungsausweis verfügen, legen Sie diesen bitte bei der ersten Therapie vor.

 

 

 

 

 

Adresse

Logopädische Praxis Cordula Helfert

Grafenberger Allee 275A

40237 Düsseldorf

Kontakt

Tel:  0211 - 680 36 31

Fax: 0211 - 698 97 94

praxis@logopaedie-helfert.de

Öffnungszeiten

Montag: 8:00-18:00 Uhr

Dienstag: 8:00-18:00 Uhr

Mittwoch: 8:00-18:00 Uhr

Donnerstag: 8:00-18:00 Uhr

Freitag: 8:00-15:00 Uhr