Logopädie ist die Lehre von der Wissenschaft, Forschung, Diagnostik und Therapie aller Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen. Logopäd*innen, die therapeutisch tätig sind, führen Beratungen, Befunderhebungen, Therapieplanungen und Behandlungen durch.
Wenn Sie sich Sorgen wegen einer möglichen Sprach-, Sprech- Stimm- und Schluckstörung machen, wenden Sie sich an einen Arzt Ihres Vertrauens (Hausarzt, Kinderarzt, HNO, Neurologe usw.) Dieser kann Ihnen eine Heilmittelverordnung ausstellen.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten zu 100%.
Bei Patienten/innen über 18 Jahren fällt eine Zuzahlung von 10% plus 10 € Verordnungsgebühr pro Verordnung an. Diesen Betrag tragen Sie selbst.
Geringverdiener und Arbeitslose können einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen, um sich von den Zuzahlungskosten befreien zu lassen. Sollten Sie über einen Befreiungsausweis verfügen, legen Sie diesen bitte bei der ersten Therapie vor.
Melden Sie sich über unser Kontaktformular an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Gerne können Sie uns auch unter der Telefonnummer 0211 - 6803631 anrufen und eine Nachricht auf den Anrufbeantworter hinterlassen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Wir freuen uns auf Sie!